Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klavier- und Flügeltransporte
Diese Bedingungen gelten für Transporte, die Sie bei Klaviertransport24 beauftragen. Klaviertransport24 ist ein Angebot der Interaktiv Media GmbH, Urdorf. Stand: November 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner ist die Interaktiv Media GmbH, Heinrich-Stutz-Strasse 27, 8902 Urdorf (nachfolgend «wir»). Auftraggeber ist die Person oder Firma, die den Transport bestellt (nachfolgend «Sie»).
Diese Bedingungen gelten für den Transport von Klavieren und Flügeln samt Zubehör wie Klavierbank und Noten. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere zum Frachtvertrag (Art. 440 ff. OR). Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in der Offerte stehen oder schriftlich getroffen wurden. E-Mail genügt. Die Angaben in der Offerte gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage, Offerte und Vertragsschluss
Die Anfrage über die Website ist kostenlos und unverbindlich. Unsere Offerte beruht auf Ihren Angaben zu Instrument, Strecke, Stockwerken, Lift und Zugang. Sie gilt 30 Tage, sofern sie nichts anderes nennt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte annehmen und wir den Termin bestätigen. E-Mail genügt.
3. Ausführung
Wir führen den Transport selbst aus oder lassen ihn durch sorgfältig ausgewählte Transportunternehmen ausführen. Auch dann bleiben wir Ihr Vertragspartner und haften nach diesen Bedingungen.
Die Leistung umfasst das Abholen des Instruments am vereinbarten Standplatz, den Transport und das Aufstellen am vereinbarten Zielort. Beim Flügel gehören das Abnehmen und Montieren von Beinen und Pedallyra dazu, wenn es für den Transport nötig ist.
Nur wenn die Offerte es nennt, sind eingeschlossen: Möbellift oder Kran, zusätzliches Personal, Bewilligungen, Absperrungen, Lagerung, Transportversicherung sowie Demontagen, die eine Fachperson für Instrumente erfordern. Das Stimmen und Regulieren des Instruments gehört nicht zum Transport.
4. Ihre Mitwirkung
Damit der Transport wie offeriert möglich ist, sorgen Sie für Folgendes:
- Ihre Angaben zu Instrument, Stockwerken, Stufen, Lift und Zufahrt sind richtig und vollständig. Änderungen teilen Sie uns vor dem Transport mit.
- Sie weisen uns auf bekannte Mängel und Vorschäden am Instrument hin, ebenso auf einen besonders hohen Wert und auf empfindliche Böden.
- Der Weg vom Standplatz zum Fahrzeug und vom Fahrzeug zum Zielort ist frei und begehbar.
- Das Fahrzeug kann in der Nähe des Eingangs halten. Parkbewilligungen und die Zustimmung von Hausverwaltung oder Eigentümerschaft holen Sie ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Das Instrument ist leer, also ohne Noten, Dekoration und lose Gegenstände.
- Sie oder eine bevollmächtigte Person sind bei Abholung und Ablieferung anwesend.
5. Preise und Mehraufwand
Es gilt der Preis gemäss Offerte in Schweizer Franken, je nach Offerte als Festpreis, mit Kostendach oder nach Aufwand. Die Preise verstehen sich einschliesslich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Mehraufwand können wir verrechnen, wenn die Verhältnisse von Ihren Angaben abweichen oder Sie Ihre Mitwirkung nicht erbringen, zum Beispiel bei zusätzlichen Stockwerken, einem nicht nutzbaren Lift, einem blockierten Weg oder Wartezeiten. Wenn möglich informieren wir Sie vorher.
Ist ein Transport am Einsatztag aus solchen Gründen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich, können wir den Einsatz abbrechen. Die bis dahin entstandenen Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.
6. Zahlung
Es gelten die Zahlungsbedingungen der Offerte. Nennt sie keine, ist die Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Transporten ins Ausland können wir eine Vorauszahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug schulden Sie den gesetzlichen Verzugszins von 5 %. Für fällige Forderungen aus dem Transport bleibt unser gesetzliches Retentionsrecht am Instrument vorbehalten (Art. 895 ZGB).
7. Verschiebung und Annullierung
Eine Verschiebung oder Annullierung teilen Sie uns schriftlich mit. E-Mail genügt. Massgebend ist der Eingang bei uns. Für eine Annullierung gelten folgende Beträge:
- bis 7 Kalendertage vor dem Termin: kostenlos
- ab 6 Kalendertagen bis 48 Stunden vor dem Termin: 30 % des offerierten Preises
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder wenn das Instrument am Termin nicht übergeben wird: 50 % des offerierten Preises
8. Termine und Verzögerungen
Wir halten vereinbarte Termine sorgfältig ein. Können wir einen Termin wegen Unfall, Panne, Witterung, Strassensperre, Krankheit oder aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir Sie so rasch wie möglich und vereinbaren einen neuen Termin. Daraus entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, soweit uns kein Verschulden trifft.
9. Haftung
Wir haften für Verlust und Beschädigung des Instruments von der Übernahme bis zur Ablieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 447 ff. OR). Wir haften nicht, soweit wir nachweisen, dass der Schaden durch die Beschaffenheit des Instruments, durch Ihr Verschulden, durch Ihre Weisungen oder durch Umstände entstanden ist, die auch bei sorgfältiger Ausführung nicht zu vermeiden waren.
Die Haftung für das Instrument ist je Ereignis auf dessen Zeitwert beschränkt, höchstens auf den in der Offerte genannten Betrag. Nennt die Offerte keinen Betrag, gilt ein Höchstbetrag von CHF 25’000. Für Schäden am Gebäude und an anderen Sachen haften wir bei Verschulden im selben Umfang.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Absicht und grober Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden. Folgeschäden wie Mietausfall oder entgangene Einnahmen ersetzen wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Kein Transportschaden ist eine Verstimmung des Instruments, die durch den Standortwechsel oder durch veränderte Temperatur und Luftfeuchtigkeit entsteht. Das gilt auch für vorbestehende Mängel und altersbedingte Schwächen, soweit sie nicht durch unsere Sorgfaltspflichtverletzung verschlimmert wurden.
Weisen wir vor Ort auf ein besonderes Risiko hin und verlangen Sie die Ausführung trotzdem, erfolgt sie insoweit auf Ihr Risiko. Dasselbe gilt für Schäden, die entstehen, weil Ihre Angaben falsch oder unvollständig waren.
10. Transportversicherung
Liegt der Wert Ihres Instruments über dem Höchstbetrag gemäss Ziffer 9 oder wünschen Sie einen weitergehenden Schutz, können Sie eine zusätzliche Transportversicherung anfragen. Sie gilt nur, wenn sie in der Offerte aufgeführt ist. Die Kosten tragen Sie. Es gelten die Bedingungen der Versicherung.
Prüfen Sie zudem, ob Ihre eigene Versicherung das Instrument während eines Transports deckt.
11. Prüfung und Mängelrüge
Prüfen Sie das Instrument bei der Ablieferung und halten Sie sichtbare Schäden sofort fest, am besten mit Fotos und auf dem Lieferschein. Verdeckte Schäden melden Sie uns sofort nach der Entdeckung, spätestens innert 8 Tagen nach der Ablieferung (Art. 452 OR). Bitte melden Sie sie schriftlich an [email protected].
Ohne rechtzeitige Rüge erlöschen Ansprüche aus Verlust oder Beschädigung, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Frachtvertrag verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung (Art. 454 OR).
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Interaktiv Media GmbH. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Massgebend ist die Fassung, die bei Annahme der Offerte gilt.